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derzeitiges Recht ==> Hinterbliebenenversorgung

Das Thema Hinterbliebenenversorgung ist eigentlich eines mit traurigem Hintergrund, da ja der Versorgungsurheber (ein schlimmes amts-deutsches Wort, finde ich!) verstorben ist. Und dann heißt es noch so bald wie möglich mit dem "Verwaltungskram" an die Trauernden herantreten, damit die Zahlungen auch schnellstmöglich erfolgen  - beileibe nicht gerade die angenehmste Aufgabe eines Versorgungs – Sachbearbeiters. Andererseits kommt es oft genug vor, dass man wirklich gebraucht wird, weil im Umfeld der Hinterbliebenen einfach niemand da ist, der sich auskennt. Ein Grund mehr, hier zu versuchen, einen groben Überblick zu verschaffen...

Dass Sterben heutzutage eine kostspielige Angelegenheit ist, hat sich ja längst herumgesprochen. Doch ein Teil der Kosten kann wenigstens durch die Zahlung von Sterbegeld aufgefangen werden  - allerdings nur, wenn ein aktiver Beamter oder ein Ruhestandsbeamter verstirbt.

Ist ein Ehegatte vorhanden, erhält dieser in der Regel lebenslang Witwengeld bzw. Witwergeld. Kinder erhalten Waisengeld (Voll- oder Halbwaisengeld), solange sie kindergeldberechtigt sind. Sind die Voraussetzungen für diese Zahlungen nicht erfüllt, kann unter Umständen ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden.