Viele ahnen nicht, was alles im Bereich der Beamtenversorgung -
vor allem im hierfür maßgeblichen Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt wird. Doch bobbili will ja helfen, Licht ins Dunkel zu bringen :-)
- Am häufigsten wird mit dem Thema die monatliche Pension in Verbindung gebracht, genauer: das Ruhegehalt, das ein
Beamter erhält, sobald er sich im (hoffentlich auch wirklich wohl - verdienten) Ruhestand befindet
- Stirbt der aktive Beamte oder der Ruhestandsbeamte, tritt die Hinterbliebenenversorgung in den Mittelpunkt des Interesses
- Schön wäre es, wenn die errechneten Versorgungsbezüge auch immer so gezahlt würden - dass dem nicht immer so ist, dafür sorgen Kürzungsvorschriften
- Schon mal was von Unterhaltsbeiträgen gehört? Im Versorgungsrecht gibt es sogar mehrere "Spielarten" davon
- Vom aufgeschürften Finger bis hin zum Todesfall: Bei Dienstunfällen sind einige Besonderheiten gegenüber den Normalfällen gegeben
- Und auch bei der Beamtenversorgung heißt es, einige Dinge und Vorschriften zu beachten - eben das Kleingedruckte :-)
Nur EINES deckt die Beamtenversorgung NICHT ab, wie so mancher meint. Ich bin auch erst darauf gekommen, als es mir tatsächlich so passiert ist:
Ich rief in einer Behörde an *ich verrate jetzt lieber nicht welche :-)* und verlangte bei der Dame von der Telefonzentrale "die Stelle für
Beamtenversorgung". Verbunden wurde ich ..................... mit dem Koch der Kantine!!!
|