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derzeitiges Recht
Übergangsregelungen

Beamtenversorgung

derzeitiges Recht

Viele ahnen nicht, was alles im Bereich der Beamtenversorgung  - vor allem im hierfür maßgeblichen Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt wird. Doch bobbili will ja helfen, Licht ins Dunkel zu bringen :-)

  • Am häufigsten wird mit dem Thema die monatliche Pension in Verbindung gebracht, genauer: das Ruhegehalt, das ein Beamter erhält, sobald er sich im (hoffentlich auch wirklich wohl - verdienten) Ruhestand befindet
     
  • Stirbt der aktive Beamte oder der Ruhestandsbeamte, tritt die Hinterbliebenenversorgung in den Mittelpunkt des Interesses
     
  • Schön wäre es, wenn die errechneten Versorgungsbezüge auch immer so gezahlt würden -  dass dem nicht immer so ist, dafür sorgen Kürzungsvorschriften
     
  • Schon mal was von Unterhaltsbeiträgen gehört? Im Versorgungsrecht gibt es sogar mehrere "Spielarten" davon
     
  • Vom aufgeschürften Finger bis hin zum Todesfall: Bei Dienstunfällen sind einige Besonderheiten gegenüber den Normalfällen gegeben
     
  • Und auch bei der Beamtenversorgung heißt es, einige Dinge und Vorschriften zu beachten -  eben das Kleingedruckte :-)

Nur EINES deckt die Beamtenversorgung NICHT ab, wie so mancher meint. Ich bin auch erst darauf gekommen, als es mir tatsächlich so passiert ist:

Ich rief in einer Behörde an *ich verrate jetzt lieber nicht welche :-)* und verlangte bei der Dame von der Telefonzentrale "die Stelle für Beamtenversorgung". Verbunden wurde ich .....................  mit dem Koch der Kantine!!!