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derzeitiges Recht ==> Unterhaltsbeiträge

Der Name Unterhaltsbeitrag hat für mich "ein Gschmäckle", das klingt ja fast wie Sozialhilfe.

Unterhaltsbeiträge werden gewährt, wenn eine Regelleistung (Ruhegehalt, Witwengeld) nicht erlangt werden kann  - damit wird oft gerade der Gang zum Sozialamt erspart!

Man (und deswegen auch euer bobbili) unterscheidet zwischen dem Unterhaltsbeitrag für ehemalige Beamte und dem Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene.

aber das dauert noch ein wenig, ich kann ja nicht alles auf einmal machen......