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derzeitiges Recht ==> Ruhegehalt

Böse Zungen behaupten ja, schon die Beamten bekämen ein Ruhe – Gehalt. Aber diesem Gerücht geht bobbili nicht nach *ist ja selber Beamter*.

Im Ernst: Beamte bekommen ja kein Gehalt für ihre Arbeit, sondern sie und ihre Familie werden vom Dienstherrn lebenslang versorgt, auch für die Zeit des Ruhestands -  so wollen es die Beamtengesetze. Und Pensionäre bekommen halt als Beamte im Ruhestand ein sogenanntes Ruhegehalt.

Dieses genau zu berechnen, das ist die Kunst von uns Versorgungs-Leuten. Zuerst müssen wir schauen, ob überhaupt gewisse Mindestvoraussetzungen für die Ruhegehaltszahlung gegeben sind.

Im Wortlaut des § 4 Abs. 3 BeamtVG wird das Ruhegehalt "auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet" -  schon wieder 2 Fachbegriffe mehr zum Merken!

Ich erklärs mal auf gut Deutsch: Das Ruhegehalt errechnet sich aus einer Geldkomponente ("welche Bestandteile meines Beamtengehaltes bekomme ich auch im Ruhestand?") und einer Zeitkomponente ("wieviel Dienstzeit bekomme ich zusammen? wieviel Prozent – je länger die Dienstzeit, um so mehr Prozente! – aus der Geldkomponente kann ich ins Ruhegehalt hinüberretten?")

Der Prozentsatz wird Ruhegehaltssatz genannt. Das so ermittelte rechnerische Ruhegehalt stimmt aber noch lange nicht mit dem tatsächlichen Ruhegehalt überein, wie wir noch sehen werden. Ich will es deshalb mal Ruhegehalt vor Anrechnung nennen.

Und weil es den Pensionären ja sooooo gut geht, bekommen sie auch noch weitere Versorgungsleistungen  - schon gespannt, welche?